Dorferneuerung/Flurneuordnung: Gemeinde Rohr

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Flurneuordnung und Dorferneuerung im Verfahrensgebiet Regelsbach, Hengdorf und Nemsdorf

Eine kurze Chronik

Am 14. Februar 2009 stellten die Arbeitskreise „Dorf“ und „Flur“ der Öffentlichkeit die Ergebnisse einer fast zweijährigen Vorbereitungsphase vor. In 50 Arbeitssitzungen wurden Projekte für die Dorferneuerung und ein Wegenetz für die Flur in den drei Ortschaften Regelsbach, Hengdorf und Nemsdorf erarbeitet. Die Abstimmung der Grundstückseigentümer über das Verfahren folgte dann erfolgreich im März 2009. Die Teilnehmergemeinschaft als eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird durch eine gewählte Vorstandschaft vertreten, die sich mittlerweile bereits in der zweiten „Amtszeit“ befindet. Die Aufgabe der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes ist es, die im Flurneuordnungsplan und im Dorferneuerungsplan erarbeiteten Maßnahmen umzusetzen. Die Neugestaltungsgrundsätze (§ 38 Flurbereinigungsgesetz) zu den aufgestellten Maßnahmen wurden im Rahmen einer Anhörungsveranstaltung im November 2015 veröffentlicht.

Flurneuordnung

Die Aufgabe des Vorstandes ist es, ein Wegenetz zu planen und umzusetzen, das in Zukunft, das effiziente Erreichen der Gewannen, in unterschiedlichen Qualitätsstufen des Wegebaus gewährleisten soll. Die Förderhöhe für Maßnahmen der Flurneuordnung beträgt 85%. Dieser um 5% höhere Fördersatz wurde möglich, weil die Gemeinde Rohr in kommunaler Allianz mit  Nachbargemeinden ein Regionales Entwicklungskonzept aufgestellt hat. Der verbleibende Kostenanteil der Grundeigentümer wird über die jährliche Einhebung von Beiträgen finanziert. Diese Vorschüsse zu den endgültigen Kosten werden derzeit nur von den ca. 420 ha landwirtschaftlichen Nutzflächen eingehoben..

Das erste Großprojekt ist der Ausbau des Wirtschaftsweges „Hohe Straße“ westlich der Gemeindeverbindungsstraße Göckenhof – Eckershof. Der Ausbau beginnt mit der asphaltiert ausgeführten Zufahrt zur GolfRange. Im weiteren Verlauf werden die Fahrspuren gepflastert. Die Ausschreibung erfolgt zum Herbst 2020.

Dorferneuerung

Die übliche Förderhöhe bei Maßnahmen der Dorferneuerung liegt bei 50%. Sie ist abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Derzeit liegt der maximale Fördersatz für die Gemeinde Rohr bei 60%. Seit der offiziellen Anordnung des Verfahrens und bis zu seinem Abschluss können auch private Maßnahmen in den Dorferneuerungsgebieten gefördert werden. Darunter fallen beispielsweise Fassadensanierungen, Dachneueindeckungen oder Einfriedungen. Priorisierte Projekte in der Dorferneuerung sind die Um- oder Neugestaltung öffentlicher Plätze. Die detaillierten Maßnahmen können im Erläuterungsbericht nachgelesen werden.

Seine Grenzen kennen!

Ein unschätzbarer Wert der Flurneuordnung ist die Neuvermessung des ca. 600 ha umfassenden Verfahrensgebietes. Derzeit erfolgt die Abmarkung und Aufmessung der Gewannen mit modernen Vermessungsgeräten. Grenzsteine und Grenzzeichen im vierstelligen (!) Bereich, werden durch die Mitarbeiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, die Feldgeschworenen der Altgemeinde Regelsbach und weiteren Ehrenamtlichen neu gesetzt. Dieses Gewannennetz ist Voraussetzung für die Neuordnung der 1150 beteiligten Flurstücke. Auch im innerörtlichen Bereich sind Grenzbereinigungen zur Verbesserung der Erschließung möglich. So können Kosten für gesonderte Vermessungsanträge und Grundbuchänderungen gespart werden. Die Gemeinde hat die historische Chance, nicht mehr genutzte oder in der Natur nicht mehr vorhandene, öffentlich gewidmete Wege, die teilweise quer durch landwirtschaftliche Flächen verlaufen, aufzulösen. Diese Flächen werden dann in das Verfahren eingebracht. Denn die neu gebauten Wirtschaftswege gehen im Zuge der Neuverteilung in das Eigentum der Gemeinde über. Natürlich damit auch die Unterhaltslast.

Corona stoppt Verfahren

Mitte März 2020 waren bereits akribische Einsatzpläne für die Wertermittlung sämtlicher Flächen im Verfahrensgebiet erstellt worden. Durch den Lockdown war dann aber die Durchführung nicht mehr möglich. Nachdem die Bodenproben der Wiesen- und Ackerböden jahreszeitlich bedingt im Frühjahr stattfinden müssen, soll nun die so genannte Musterbewertung am 15. und 16. März 2021 als Auftakt für die ca. vierwöchigen Wertermittlungen neu angesetzt werden.

Die Vorstandssitzungen, die Corona-bedingt ausgesetzt werden mussten, sind in der Regel öffentlich und werden an den Amtstafeln und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rohr bekannt gemacht. Die ebenfalls regelmäßig geplanten Teilnehmerversammlungen können aufgrund der hohen Teilnehmerzahl derzeit – aufgrund der Pandemie - noch nicht stattfinden. Die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter sind aber jederzeit auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.

Felix Fröhlich
Erster Bürgermeister
Geborenes Vorstandsmitglied

Erläuterungsbericht Teil I (PDF-Dokument, 18,1 MB, 08.09.2020) (PDF)
Erläuterungsbericht Teil II (PDF-Dokument, 46,0 MB, 08.09.2020) (PDF)
Erläuterungsbericht Teil III (PDF-Dokument, 35,4 MB, 08.09.2020) (PDF)
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (PDF-Dokument, 9,55 MB, 04.09.2020) (§41 FlurbG) (PDF)
Gebietskarte Regelsbach (PDF-Dokument, 2,55 MB, 04.09.2020) (PDF)
Karte zum Dorferneuerungsplan Ortsteil Regelsbach (PDF-Dokument, 43,1 MB, 04.09.2020) (PDF)
Karte zum Dorferneuerungsplan Ortsteil Hengdorf (PDF-Dokument, 21,6 MB, 04.09.2020) (PDF)
Karte zum Dorferneuerungsplan Ortsteil Nemsdorf (PDF-Dokument, 42,3 MB, 04.09.2020) (PDF)
Hohe Straße-M-2000-Übersichtslageplan-Luftbild (PDF-Dokument, 7,29 MB, 04.09.2020) (PDF)
Übersichtsplan Hangaufstieg Hengdorf 2022 (PDF-Dokument, 222,31 KB, 29.04.2022) (PDF)
Bekanntmachung Hangaufstieg TG Regelsbach (PDF-Dokument, 64,20 KB, 05.05.2022) (PDF)
Bekanntmachung "Ausführungsanordnung Günzersreuth und Rudelsdorf" (PDF-Dokument, 78,49 KB, 30.09.2022) (PDF)