Breitband Förderverfahren nach BayGibitR
Die Gemeinde Rohr beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR - PDF)" vom 29. Januar 2020. Zweck einer Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Rohr in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste für das vorläufige Erschließungsgebiet ermittelt und zudem in einer grafischen Übersichtskarte dargestellt.
HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt bzw. übersandt.
Nutzungserklärung Geodaten - PDF
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können hat die Gemeinde Rohr gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber und Infrastrukturinhaber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Gemeinde Rohr bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 11. Septemter 2020 an der Markterkundung zu beteiligen.