Gemeinderat - Bürgerinformationssystem
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Die Bezeichnung ist in den verschiedenen deutschen Ländern und auch innerhalb derselben je nach Größe und Status der Gemeinde verschieden. Im Einzelnen finden sich insbesondere folgende Bezeichnungen - stark unterschiedlich je nach Anwendung des norddeutschen oder süddeutschen Kommunalrechts
Die Angehörigen dieser Gremien werden oft Gemeinderat bzw. Stadtrat genannt (z.B. Stadtrat Alois Müller). In Bayern gilt hier die korrekte und so gesetzlich geregelte Bezeichnung "Gemeinderatsmitglied" bzw. "Stadtratsmitglied" im Gegensatz zu den Mitgliedern des Kreistags und des Bezirkstags (beides ebenfalls kommunale Gremien), die sich "Kreisräte" bzw. "Bezirksräte" nennen.
Informationen zu den Sitzungen samt Tagesordnungspunkten, Sitzungstermine und eine Übersicht über die Zusammensetzung des Gremiums finden Sie im Bürgerinformationssystem.