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Gesucht nach "meldebehörde".
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Ab-, Um- und Anmeldungen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie sich bei den zuständigen Meldebehörden an-, ab- und ummelden.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Wohnungsgeberbestätigung, Vorlage

beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Auskunftssperre, Übermittlungssperre, Beantragung der Eintragung

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Wohnsitz, Anmeldung

eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Melderegisterauskunft, Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

(z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Wohnsitz, Abmeldung

Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Wohnsitz, Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung[mehr]

Zuletzt geändert: 13.01.2025
Ausgabe_01_2020.pdf

bayerische Meldegesetz (MeldeG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei der Meldebehörde der Übermittlung von Daten in speziell geregelten Fällen zu widersprechen. Diese Einrichtung von [...] von Übermittlungssperren kann kostenfrei, schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange [...] tlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften {§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 14,9 MB
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Zuletzt geändert: 24.02.2020
Wohnungsgeberbestaetigung.pdf

_____________________ An Straße/Postfach PLZ Ort Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname/Vorname oder Bezeichnung[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 86,04 KB
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Zuletzt geändert: 06.04.2020
Ausgabe_03_2019.pdf

bayerische Melde- gesetz (MeldeG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei der Meldebehörde der Übermittlung von Daten in speziell gere- gelten Fällen zu widersprechen. Diese Einrichtung [...] g von Übermittlungssper- ren kann kostenfrei, schriftlich oder per- sönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag bedarf keiner Begrün- dung, ist von keinen Voraussetzungen ab- hängig und gilt [...] lungen an öffentlich-rechtliche Religi- onsgesellschaften {§ 42 Abs. 3 Bundes- meldegesetz) Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 2,48 MB
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Zuletzt geändert: 24.02.2020