Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Private Förderschulen, Beantragung von Personalkostenersatz
Beschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern privater Förderschulen Personalkostenersatz für privat angestelltes Lehrpersonal, weiteres pädagogisches Personal sowie privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.
Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.
Verfahrensablauf
Es muss für jede Person, die in den Personalkostenersatz aufgenommen werden soll, ein schriftlicher Antrag des Schulträgers bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirkes, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.
Fristen
Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jede Lehrkraft, heilpädagogische Unterrichtshilfe, Pflege- und Verwaltungskraft neu gestellt werden.
Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sind der Regierung umgehend mitzuteilen
Erforderliche Unterlagen
- Sofern das Personal keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedarf, sind dem Antrag auf Kostenersatz folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag
- Nachweis des Masernschutzes
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
E-Mail schreiben
Zur Website