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Coronavirus, Meldung nach Einreise aus einem Risikogebiet
Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind grundsätzlich verpflichtet, die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Beschreibung
Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums (z. B. die häufigsten Fragen zur Quarantäne nach der Einreise oder zur Testpflicht).
Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts finden Sie Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete.
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen für Reisende des Bundesgesundheitsministeriums
- Gesundheitsamt nach PLZ oder Ort suchen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus – Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
- Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
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