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Gewerbliche Segelflüge, Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung
Beschreibung
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.
Hinweise
Fristen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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