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Private Förderschulen, Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften und von Personalkostenersatz
Beschreibung
An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, wie Lehrkräfte anderer Schularten, Heilpädagogen oder Erzieher. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand. Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.
Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag des Schulträgers auf schulaufsichtliche Genehmigung für jede Lehrkraft bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- für Sonderschullehrer/in, Lehrer/in, Fachlehrer/in, Religionslehrer/in (beglaubigte Kopien)
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag (zusätzlich für Religionslehrer)
- für Heilpädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag
- für Verwaltungsangestellte/n (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Kosten
Es fallen Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an. Diese können bei der zuständigen Regierung erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Private Förderschulen, Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften und von Personalkostenersatz - Formular der RMF
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Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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