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Radioaktive Stoffe, Meldung eines Funds
Beschreibung
Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Polizeiinspektion Schwabach
AdresseFriedrich-Ebert-Straße 10
91126Schwabach
Telefonnummer+49 9122 927-0
Faxnummer+49 9122 927-120
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Bayerisches Landesamt für Umwelt
AdresseBürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179Augsburg
Telefonnummer+49 821 9071-0
Faxnummer+49 821 9071-5556
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