Leistungen: Gemeinde Rohr

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen

Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Erlaubnisinhaber oder Betriebsinhaber, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

In der Anzeige muss angegeben werden,

  • wer mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist und
  • wer die nach § 21 SprengG verantwortliche Person ist.

Die verantwortlichen Personen haben den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mindestens eine über 21 Jahre alte Person ist schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen.

Als verantwortliche Personen kommen z. B. Geschäftsinhaber, Betriebsleiter, Niederlassungsleiter oder Abteilungsleiter in Frage, die über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Kenntnisse (z.B. Befähigungsschein) verfügen.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk der Betrieb oder die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.

Fristen

Die Aufnahme der Tätigkeit muss mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach

Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.01.2023