Leistungen: Gemeinde Rohr

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Wildpark, Beantragung der Anerkennung

Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.

Beschreibung

Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des WildgehegesVorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz

Kosten

30 bis 600 EUR

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach

Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 07.09.2023