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Arzneimittelherstellung, Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen
Beschreibung
Wer Gewebe gewinnen oder Laboruntersuchungen in diesem Zusammenhang durchführen will, muß eine Erlaubnis nach § 20b Arzneimittelgesetz (AMG) beantragen.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail an die zuständige Regierung gesendet werden:
- Regierung von Oberfranken - zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
- Regierung von Oberbayern - zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Oberfranken
AdresseLudwigstr. 20
95444Bayreuth
Telefonnummer+49 921 604-0
Faxnummer+49 921 604-1258
E-Mail schreiben
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