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Arzneimittelherstellung, Beantragung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
Beschreibung
Wer Gewebe oder Gewebezubereitungen be- oder verarbeiten, konservieren, prüfen, lagern oder in Verkehr bringen will, muß eine Erlaubnis nach § 20c Arzneimittelgesetz (AMG) beantragen.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail an die zuständige Regierung gesendet werden:
- Regierung von Oberfranken: zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
- Regierung von Oberbayern: zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebührenrahmen für die Erteilung der Erlaubnis: 500,00 bis 20.000,00 EUR (ggf. zuzüglich Inspektionskosten)
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Oberfranken
AdresseLudwigstr. 20
95444Bayreuth
Telefonnummer+49 921 604-0
Faxnummer+49 921 604-1258
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