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Erbschaftsteuer, Informationen
Beschreibung
Ein Erwerb von Todes wegen liegt unter anderem bei einer Vermögensübertragung aufgrund
- einer Erbschaft (gesetzlich, testamentarisch oder erbvertraglich),
- eines Vermächtnisses,
- eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches,
- einer Auflage,
- einer Schenkung auf den Todesfall oder
- eines vom Erblasser zugunsten des Erwerbers geschlossenen Vertrages
vor. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch oder die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses führt zu einem Erwerb von Todes wegen.
Bei der Erbschaftsteuer richten sich die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser. Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe des Erwerbes abhängig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Finanzamt Amberg
AdresseKirchensteig 2
92224Amberg
Telefonnummer+49 9621 36-0
Faxnummer+49 9621 36-413
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