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Sehteststellen, Beantragung der amtlichen Anerkennung
Beschreibung
Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, bedarf der Anerkennung durch die Regierung. Stellen mit dieser Anerkennung können Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.
Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" gelten ebenfalls als anerkannt.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen.
- Geschultes Personal für die Durchführung der Sehtests muss vorhanden sein.
- Ein Sehtestgerät gemäß der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013 muss vorhanden sein.
- Eine regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung muss gewährleistet sein.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis des Antragstellers
- Nachweis der geforderten Sachkunde des Sehtestpersonals
- Nachweis über Sehtestgerät gemäß DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013
- Bestätigung eines Arztes, dass er die Aufsicht übernimmt
Kosten
Rahmengebühr: 51,10 bis 307,00 €
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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