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Fahreignungsregister, Beantragung der Tilgung einer Eintragung
In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.
Beschreibung
Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
- Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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