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Seniorengenossenschaften, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Gerade in Zeiten demografischer und struktureller Veränderungen ist es wichtig, neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe und des Miteinanders älterer Menschen aktiv zu unterstützen.
Die Mitglieder der "Seniorengenossenschaften" helfen sich gegenseitig und können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich entsprechende Zeit gutschreiben lassen, um diese später, wenn sie selbst einmal Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch nehmen zu können.
Gegenstand
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird auf Antrag der Aufbau von Seniorengenossenschaften unterstützt.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatoren von Seniorengenossenschaften.
Zuwendungsfähige Kosten
- Personalausgaben für eine Koordinationskraft für den Aufbau
- Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und erforderliche Ausstattungsgegenstände, z. B. Büromöbel, Kommunikationsmittel, Miete.
Art und Höhe
- Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
- Derzeit wird die Gründungsphase der entstehenden „Seniorengenossenschaften" mit maximal bis zu 30.000 Euro je Projekt gefördert.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre.
Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der beantragten Gesamtausgaben) einzubringen.
Voraussetzungen
Im Rahmen der Bayerischen Haushaltsordnung können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. D.h., es dürfen noch keine Verträge für die zu fördernden Leistungen abgeschlossen worden sein.
Verfahrensablauf
- Der Antrag ist vollständig und schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat III 1, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke einzureichen. Der Antrag muss unterschrieben sein.
- Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entscheidet grundsätzlich über die Förderfähigkeit der Konzeption. Zur Abwicklung des Förderverfahrens werden die Anträge an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth weitergeleitet. Das ZBFS entscheidet über den Antrag nach Abschluss der haushaltsrechtlichen Prüfung.
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Konzept
- Zielsetzung
- Zielgruppe
- Einzugsbereich
- Rechtsform
- Versicherungsschutz, Treuhandkonto, Ausfallbürgschaft
- Leistungskatalog
- Abrechnungssystem (Mitgliedsbeitrag, Verrechnungsmodalitäten)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten
Weiterführende Links
- Broschüre "Zu Hause daheim“ - Beispiele für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter
- Eckpunkte "Seniorengenossenschaften": Von der Idee zum Start
- Koordinationsstelle Wohnen im Alter - Fördermöglichkeiten
- Seniorengenossenschaften
- Wegweiser zur Gründung und Gestaltung von "Seniorengenossenschaften"
- Wohnen im Alter
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Zuständiges Amt
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
AdresseWinzererstr. 9
80797München
Telefonnummer+49 89 1261-01
Faxnummer+49 89 1261-1122
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