Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung, Auszahlung

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.

Beschreibung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft bestanden haben. Er wird auch bei erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien gewährt.

Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.

Höhe

Für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde, beträgt der Bonus 2.000 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert.
  • Der Abschluss muss in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt sein (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisse in Bayern gelegen haben.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Verfahrensablauf

Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.

Fristen

Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

Regionale Ergänzung - Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung, Auszahlung

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
AdresseLudwigstr. 2
80539München

Telefonnummer+49 89 2182-0
Faxnummer+49 89 2182-2677
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
AdresseWinzererstr. 9
80797München

Telefonnummer+49 89 1261-01
Faxnummer+49 89 1261-1122
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
AdresseEggenreuther Weg 43
91058Erlangen

Telefonnummer+49 9131 6808-0
Faxnummer+49 9131 6808-2102
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerische Verwaltungsschule
AdresseRidlerstraße 75
80339München

Telefonnummer+49 89 54057-0
Faxnummer+49 89 54057-199
E-Mail schreiben
Zur Website

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
AdresseHauptmarkt 25/27
90403Nürnberg

Telefonnummer+49 911 1335-1335
Faxnummer+49 911 1335-41335
E-Mail schreiben
Zur Website

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
AdresseFürther Straße 115
90429Nürnberg

Telefonnummer+49 911 92633-0
Faxnummer+49 911 92633-33
E-Mail schreiben
Zur Website

Handwerkskammer für Mittelfranken
AdresseSulzbacher Straße 11-15
90489Nürnberg

Telefonnummer+49 911 5309-0
Faxnummer+49 911 5309-288
E-Mail schreiben
Zur Website

Steuerberaterkammer Nürnberg
AdresseKarolinenstraße 28
90402Nürnberg

Telefonnummer+49 911 94626-0
Faxnummer+49 911 94626-30
E-Mail schreiben
Zur Website

Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof
AdresseHerrenstraße 45 a
76133Karlsruhe

Telefonnummer+49 721 22656
Faxnummer+49 721 2031403
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerische Landeszahnärztekammer
AdresseFlößergasse 1
81369München

Telefonnummer+49 89 230211-0
Faxnummer+49 89 230211-108
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerische Landesärztekammer
AdresseMühlbaurstraße 16
81677München

Telefonnummer+49 89 4147-0
Faxnummer+49 89 4147-280
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 31.10.2023