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Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung, Auszahlung
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.
Beschreibung
Zweck
Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Begünstigte
Den Meisterbonus erhalten Personen die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft bestanden haben. Er wird auch bei erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien gewährt.
Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.
Höhe
Für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde, beträgt der Bonus 2.000 Euro.
Voraussetzungen
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert.
- Der Abschluss muss in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt sein (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisse in Bayern gelegen haben.
- Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Verfahrensablauf
Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
Fristen
Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung, Auszahlung
Online Verfahren
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
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AdresseLudwigstr. 2
80539München
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Faxnummer+49 89 2182-2677
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
AdresseWinzererstr. 9
80797München
Telefonnummer+49 89 1261-01
Faxnummer+49 89 1261-1122
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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
AdresseEggenreuther Weg 43
91058Erlangen
Telefonnummer+49 9131 6808-0
Faxnummer+49 9131 6808-2102
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Bayerische Verwaltungsschule
AdresseRidlerstraße 75
80339München
Telefonnummer+49 89 54057-0
Faxnummer+49 89 54057-199
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AdresseHauptmarkt 25/27
90403Nürnberg
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AdresseFürther Straße 115
90429Nürnberg
Telefonnummer+49 911 92633-0
Faxnummer+49 911 92633-33
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AdresseSulzbacher Straße 11-15
90489Nürnberg
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Steuerberaterkammer Nürnberg
AdresseKarolinenstraße 28
90402Nürnberg
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Faxnummer+49 911 94626-30
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AdresseHerrenstraße 45 a
76133Karlsruhe
Telefonnummer+49 721 22656
Faxnummer+49 721 2031403
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