Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Prüfungswesen, Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle.
Beschreibung
Bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).
Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
- Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- Art. 105 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 43 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website