Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen, Erstellung von Stellungnahmen
Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.
Beschreibung
Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen
- nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
- für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
- zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
erstellt.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website