Leistungen: Gemeinde Rohr

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Abfallrecht, Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth

Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023