Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr

Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
E-Mail schreiben
Zur Website

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023