Leistungen: Gemeinde Rohr

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Kommunale Fernwärmeversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr

Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
E-Mail schreiben
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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.07.2023