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Kommunale Stromversorgung, Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Zuständiges Amt
Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr
Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
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