Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Beschreibung

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Zuständiges Amt

Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr

Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
E-Mail schreiben
Zur Website

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 08.05.2023