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Psychotherapeut/in, Beantragung einer Approbation
Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.
Beschreibung
Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität erworben und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.
Die Approbation erteilt in Bayern die Regierung von Oberbayern, wenn Sie die psychotherapeutische Ausbildung an einer Universität in Bayern abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.
Fristen
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern(in beglaubigter Kopie)
- wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)(in beglaubigter Kopie)
- gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)(in beglaubigter Kopie)
- lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
(tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
- ärztliches Attest (im Original)
Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgeste
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meld
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
- Wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt.
- Bei Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz: Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom oder ggf. wei
- bei Ausbildung im Ausland: ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
Wird aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit bereits ausgeübt wurde, benötigt.
- bei Ausbildung im Ausland: Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse (in beglaubigter Kopie)(Es ist das Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Sprachinstituts auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorzulegen.)
Kosten
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland oder 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu bezahlen.
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Regierung von Oberbayern
AdresseMaximilianstraße 39
80538München
Telefonnummer+49 89 2176-0
Faxnummer+49 89 2176-2914
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