Leistungen: Gemeinde Rohr

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Kinderfreibetrag, Beantragung

Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Beschreibung

Der Kinderfreibetrag beträgt für 2022 bis zu 5.620 Euro (für 2023: bis 6.024 Euro; für 2024: bis zu 6.384 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").

Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

Zuständiges Amt

Finanzamt Schwabach
AdresseTheodor-Heuss-Str. 63
91126Schwabach

Telefonnummer+49 9122 928-0
Faxnummer+49 9122 928-100
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2022