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Einkommenssteuer, Informationen zum Kinderfreibetrag
Beschreibung
Der Kinderfreibetrag beträgt bis zu 5.460 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").
Voraussetzungen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Finanzamt Schwabach
AdresseTheodor-Heuss-Str. 63
91126Schwabach
Telefonnummer+49 9122 928-0
Faxnummer+49 9122 928-100
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