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Gewalt gegen Frauen, Polizeiliche Beratung
Beschreibung
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Polizeipräsidium Mittelfranken
AdresseJakobsplatz 5
90402Nürnberg
Telefonnummer+49 911 2112-0
Faxnummer+49 911 2112-1005
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