Leistungen: Gemeinde Rohr

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Sportverein, Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Sportanlagen der Vereine, die die Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen und denen der Verein für den Sportbetrieb seiner Mitglieder bedarf.

Beschreibung

Zweck

Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Gegenstand

Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen dem unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für das Baugrundstück, das Herrichten und die Erschließung, das Bauwerk (Baukonstruktionen und technische Anlagen), die Außenanlagen, die Ausstattung und Kunstwerke sowie die Baunebenkosten.

Art und Höhe

Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

Der maximale Fördersatz beträgt dabei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Bei zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ist bei Verzicht auf die Darlehensförderung ein deutlich schnelleres und vereinfachtes Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorgesehen.

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist der nachgewiesene Bedarf an den geplanten Sportstätten und die Nutzung entsprechend dem der Förderung zugrunde liegenden Zweck. Alle Vorhaben werden deshalb einer kriteriengeleiteten Prüfung unterzogen, die durch Gewichtung qualitativer Aspekte eine differenzierte Bewertung der Förderfähigkeit beantragter Maßnahmen erlaubt.

Wichtige und unverzichtbare Fördervoraussetzung sind unter anderem die Trägerschaft des antragstellenden Vereins hinsichtlich aller beantragten Baumaßnahmen sowie grundsätzlich das Eigentum beziehungsweise ein Erbbaurecht an den Förderobjekten. Vergaberecht ist zu beachten; bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro (alle öffentlichen Förderungen) sind die Vereine von den strengen formalen Vorgaben des Vergaberechts entbunden. Die allgemein gültigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel zur Genehmigung eines gegebenenfalls vorzeitigen Maßnahmebeginns, der Mindesteigenanteil von 10 Prozent sowie die Kriterien zur Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten sind in den Sportförderrichtlinien konkretisiert.

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit für die Abwicklung des vereinseigenen Sportstättenbaus wurde für die im Bayerischen Landes-Sportverband e. V. organisierten Sportvereine diesem übertragen. Die Sportvereine müssen dort entsprechende Zuwendungsanträge einreichen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kostengliederung (Kostenschätzung)
  • Finanzierungsplan
  • Bestätigung zur Sicherstellung der Zwischenfinanzierung
  • Gesicherter Nachweis der Förderung anderer Zuwendungsgeber
  • ggf. weitere Unterlagen

    Die jeweils notwendigen Unterlagen zur baufachlichen und förderrechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsstelle hängen vom jeweiligen Vorhaben ab und sind deshalb vom Bayerischen Landes-Sportverband e. V. zu erfragen.

Zuständiges Amt

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
AdresseGeorg-Brauchle-Ring 93
80992München

Telefonnummer+49 89 15702-0
Faxnummer+49 89 15702-444
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.09.2022