Leistungen: Gemeinde Rohr

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr

Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2022