Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Lärmschutz, Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr

Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023