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Selbstständige Tätigkeit, Förderung bei Aufnahme durch spezifische begleitende Hilfen
Beschreibung
Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.
§ 16c Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
Jobcenter
www.arbeitsministerium.bayern.de/arbeit/grundsicherung/index.htm
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Jobcenter Roth
AdresseHilpoltsteiner Str. 30a
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 8508-0
Faxnummer+49 9171 8508-59
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