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Handwerksrecht, Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
Beschreibung
Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (vgl. Anlage B zur Handwerksordnung) haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.Voraussetzungen
Für einen Eintrag in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie keine besonderen beruflichen Qualifikationen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Handwerksrecht, Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes - HwK Mittelfranken
Online Verfahren
Kosten
Ersteintragung mit Ausstellung der Handwerkskarte/Gewerbekarte
- für natürliche Personen EUR 70,00
- für juristische Personen oder Personengesellschaften EUR 120,00
Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte, ausgenommen Namens- und/oder Adressänderungen EUR 40,00
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Handwerkskammer für Mittelfranken
AdresseSulzbacher Straße 11-15
90489Nürnberg
Telefonnummer+49 911 5309-0
Faxnummer+49 911 5309-288
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