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Asylbewerber, Informationen über Leistungen
Beschreibung
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind u.a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen (Asylbewerber),
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist (Asylsuchende im Flughafenverfahren),
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
- nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz oder nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt.
- eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (abgelehnte Asylbewerber),
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personenkreise,
- einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz gestellt haben.
Leistungsumfang
Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:
- dem notwendigen Bedarf zur Sicherung des physischen Existenzminimums sowie
- dem notwendigen persönlichen Bedarf zur Sicherstellung des sog. soziokulturellen Existenzminimums.
Die Art der Leistungsgewährung ist abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie ein Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Aufenthaltsgestattung, Erteilung und Verlängerung
- Bildungs- und Teilhabeleistungen, Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Nichtdeutsche Zuwanderer, Informationen über Hilfen
- Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen, Informationen
- Rundfunk- und Fernsehgebühren, Beantragung einer Befreiung
- Sozialgerichtsverfahren, Einreichung einer Klage beim Sozialgericht
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
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Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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