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Führerschein, Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Kosten
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Führerschein, Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, Landratsamt Roth
Online Verfahren
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
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