Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Kriegsopferversorgung, Informationen zum Sterbevierteljahr
Beschreibung
In der Kriegsopferversorgung wird beim Tode eines Beschädigten ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der letzten Versorgungsbezüge gezahlt (siehe Kriegsopfer, Hilfen für).
§ 37 Bundesversorgungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website