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Rentenversicherung, Informationen zum Sterbevierteljahr
Beschreibung
In der Rentenversicherung erhält nach dem Tod des Versicherten der hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Kalendermonate die volle Versichertenrente, aus der sich die Witwen(r)rente ableitet.
§ 67 Sozialgesetzbuch VI
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung