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Übergangsgeld, Beantragung beim Unfallversicherungsträger
Beschreibung
In der Unfallversicherung erhält der Verletzte Übergangsgeld während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn er arbeitsunfähig oder wegen der Teilnahme gehindert ist, eine ganztägige Erwerbstätigkeit auszuüben.
§ 49 Sozialgesetzbuch VII
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung