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Arbeitssicherheitsorganisation, Informationen über Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Beschreibung
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, dass durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeiten richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG); branchenspezifische Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht); gesetzliche Unfallversicherungsträger
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
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AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
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