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Staatsangehörigkeit, Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Beschreibung
Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes
- sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitzt.
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.
Sofern das Kind nicht in Deutschland aufgewachsen ist und nicht ausschließlich Heimatstaatsangehörigkeiten der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt, ist es grundsätzlich verpflichtet, sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der Heimatstaatsangehörigkeit und der deutschen Staatsangehörigkeit zu entscheiden (§ 29 StAG - Optionspflicht). Diese Pflicht besteht nur, wenn das Kind zwischen dem 21. und 22. Lebensjahr ein Schreiben erhalten hat, in dem auf diese Pflicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Einbürgerung, Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung, Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit, Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit, Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit, Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit, Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Zuständiges Amt
Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr
Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
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