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Denkmalpflege, Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 22 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der Denkmalpflege
Online Verfahren
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Zuständiges Amt
Bezirk Mittelfranken
AdresseDanziger Str. 5
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 4664-0
Faxnummer+49 981 4664-90999
E-Mail schreiben
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