Leistungen: Gemeinde Rohr

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Landwirtschaftliche Wildhaltung, Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Hinweise

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Regionale Ergänzung - Landwirtschaftliche Wildhaltung, Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges, Landratsamt Roth

Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth

Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2023