Leistungen: Gemeinde Rohr

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Gesundheitliche Aufklärung und Beratung, Inanspruchnahme

Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden und solche die hiervon bedroht sind, bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.

Beschreibung

Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die von psychischer Krankheit, Sucht, chronischer Krankheit oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen und sich gegenseitig Rat und Unterstützung zu leisten.

Die Gesundheitsämter können Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Nähe unterstützen. Das Beratungsangebot der Gesundheitsämter richtet sich dabei nicht nur an unmittelbar Betroffene sondern auch an Personen, welche vielleicht noch gar nicht an einer chronischen körperlichen oder psychischen Krankheit bzw. Beeinträchtigung leiden und möglicherweise gefährdet sind in absehbarer Zeit hiervon betroffen zu sein. Das konkrete Hilfsangebot kann daher sowohl vorsorgender, begleitender oder nachsorgender Art sein.

 

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth

Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 16.12.2022