Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung, Inanspruchnahme
Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden und solche die hiervon bedroht sind, bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die von psychischer Krankheit, Sucht, chronischer Krankheit oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen und sich gegenseitig Rat und Unterstützung zu leisten.
Die Gesundheitsämter können Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen bei Ihnen vor Ort oder in Ihrer Nähe unterstützen. Das Beratungsangebot der Gesundheitsämter richtet sich dabei nicht nur an unmittelbar Betroffene sondern auch an Personen, welche vielleicht noch gar nicht an einer chronischen körperlichen oder psychischen Krankheit bzw. Beeinträchtigung leiden und möglicherweise gefährdet sind in absehbarer Zeit hiervon betroffen zu sein. Das konkrete Hilfsangebot kann daher sowohl vorsorgender, begleitender oder nachsorgender Art sein.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
AdresseWeinbergweg 1
91154Roth
Telefonnummer+49 9171 81-0
Faxnummer+49 9171 81-1328
E-Mail schreiben
Zur Website