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Bauen und Wohnen, Beantragung einer Förderung durch die Gemeinde
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Gemeinde Rohr
AdresseAlte Gasse 1
91189Rohr
Telefonnummer+49 9876 9775-0
Faxnummer+49 9876 9775-40
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