Leistungen: Gemeinde Rohr

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Waffenprüfung, Durchführung

Die bayerische Beschussverwaltung führt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben die Prüfung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch. Dabei handelt es sich um eine reine Sicherheitsüberprüfung, bei der jede einzelne Waffe von den Mitarbeitern des Beschussamtes geprüft wird.

Beschreibung

Waffen müssen vor ihrer Verwendung auf Sicherheit überprüft werden. Das Waffengesetz regelt im öffentlichen Interesse den rechtmäßigen Besitz und die Verwendung von Waffen; das Beschussgesetz hingegen regelt im Interesse der Sicherheit des Waffenverwenders die Beschusspflicht von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen.

Die Prüfung von Handfeuerwaffen umfasst

  • Vorprüfung,
  • Beschuss,
  • Nachprüfung und
  • Stempelung.

Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die Waffen richtig gekennzeichnet, funktionssicher und maßhaltig sind. Ferner wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Die Haltbarkeitsprüfung (Beschuss) erfolgt mit Prüfmunition, deren Gasdruck 30 Prozent über dem maximal zulässigen Gasdruck für die Gebrauchsmunition liegt. Bei der Nachprüfung wird festgestellt, ob sich beim Beschuss unzulässige Veränderungen der Abmessungen oder Mängel eingestellt haben. Nach der bestandenen Prüfung werden die Waffen mit dem Beschusszeichen, dem Ortszeichen des Beschussamts und dem Jahreszeichen gestempelt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt
AdresseLohstr. 5
97638Mellrichstadt

Telefonnummer+49 9776 70500
Faxnummer+49 9776 5457
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München
AdresseFranz-Schrank-Str. 9
80638München

Telefonnummer+49 89 17901-339
Faxnummer+49 89 17901-260
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2023