Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et

Herzlich willkommen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et

Herzlich willkommen

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Beantragung einer Erlaubnis

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.

 

Beschreibung

Nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 der Gewerbeordnung sind erlaubnispflichtig:

  • die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume
  • die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
  • die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
  • die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Dritte.

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34c Gewerbeordnung Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 Gewerbeordnung. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Bearbeitungsdauer

Dauer des Verfahrens: ca. 3 - 5 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte
  • Auskunft des/ der zuständigen Insolvenzgerichts(e)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (ggf.)
  • für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Kosten

Gebühren für Erlaubnis:

  • bei Zuständigkeit der IHK für München und Oberbayern:
    gemäß § 3 Absatz 6 des IHK-Gesetzes i. V. m. § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern i. V. m. Ziffer 2.1 Littera c der Anlage zur Gebührenordnung
    • Regelverfahren als Immobilienmakler: 280 Euro
    • Regelverfahren als Darlehensvermittler: 280 Euro
    • Regelverfahren als Bauträger: 280 Euro
    • Regelverfahren als Baubetreuer: 280 Euro
    • Regelverfahren als Wohnimmobilienverwalter: 300 Euro
    • Bei Vorlage einer Erlaubnis nach §§ 34c/d/f/h/i GewO, die bei Antragseingang nicht älter als drei Monate ist und im Regelverfahren erteilt wurde oder bei gleichzeitigem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 34c/d/f/h/i GewO im Regelverfahren verringert sich die Gebühr für die zweite und jede weitere Erlaubnis um 68 Euro.
  • bei Zuständigkeit der IHK Aschaffenburg:
    gemäß § 3 Absatz 6 des IHK-Gesetzes i. V. m. § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg i.V.m. Ziffer 2.4 Littera a bzw. 2.5 Littera a bzw. 2.6 Littera a bzw. 2.7 Littera a bzw. 2.8 Littera a der Anlage zur Gebührenordnung
    • Immobilienmakler: 285 Euro
    • Darlehensvermittler: 285 Euro
    • Bauträger: 285 Euro
    • Baubetreuer: 285 Euro
    • Wohnimmobilienverwalter: 250 Euro

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft: je 13 Euro

Regionale Ergänzung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Beantragung einer Erlaubnis

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
AdresseMax-Joseph-Straße 2
80333München

Telefonnummer+49 89 5116-0
Faxnummer+49 89 5116-1306
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2023