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Gewässer erster und zweiter Ordnung, Informationen zum Gewässerausbau
Beschreibung
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
AdresseAllersberger Str. 17/19
90461Nürnberg
Telefonnummer+49 911 23609-0
Faxnummer+49 911 23609-101
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