Leistungen: Gemeinde Rohr

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Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Gewässer erster und zweiter Ordnung, Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

Beschreibung

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

Zuständiges Amt

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
AdresseAllersberger Str. 17/19
90461Nürnberg

Telefonnummer+49 911 23609-0
Faxnummer+49 911 23609-101
E-Mail schreiben
Zur Website

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.01.2023