Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Beantragung einer Ausbildungsverkürzung
Beschreibung
Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.
Beispielsweise erhalten
- Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
- Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben
in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
AdressePromenade 27
91522Ansbach
Telefonnummer+49 981 53-0
Faxnummer+49 981 53-1456
E-Mail schreiben
Zur Website