Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Die Betroffenenrechte basieren auf dem EU-Grundrecht auf Datenschutz und sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher definiert. Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen, der Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (also z. B. gegenüber einer Behörde), geltend machen können:
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob überhaupt personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Ist das der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen wie insbesondere
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung zu verlangen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig sind.
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn beispielsweise
Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, sofern Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Hierbei müssen Sie die besondere persönliche Situation darlegen, um den Antrag zu begründen.
Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!
Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.