Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Flur Leitelshof
Hagebutten
Wildenbergen
Wildenbergen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Leistung

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Landratsamt Roth
    • Beihilfestelle - Art. 96 BayBG
    • Beihilfestelle - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BayBhV
    • Beihilfestelle - BayBhV

    Beihilfestelle - Anlage "Bescheinigung über die durchgeführte häusliche Pflege"
    Beihilfestelle - Antrag
    Beihilfestelle - Erfassungsformular Funktionsstatus
    Beihilfestelle - Information DSGVO
    Beihilfestelle - Unfallanzeige
    Beihilfestelle - Vollmacht

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Landratsamt Roth

    Landratsamt Roth

    AdresseLandratsamt Roth
    Weinbergweg 1
    91154 Roth
    +49 9171 81-0+49 9171 81-0
    +49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

    Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)