Leistungen: Gemeinde Rohr

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Beihilfeleistungen, Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth
    • Beihilfestelle - Art. 96 BayBG
    • Beihilfestelle - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BayBhV
    • Beihilfestelle - BayBhV

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth

    Landratsamt Roth

    AdresseLandratsamt Roth
    Weinbergweg 1
    91154 Roth
    +49 9171 81-0+49 9171 81-0
    +49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

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